Maraike Schmidt
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Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD- ROM, DVD-ROM
usw., auch auszugsweise nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch
Triple Skulls erfolgen. Triple Skulls haftet nicht für unverlangt eingesandte
Inhalte, Manusskripte und Fotos. Für Inhalte externe Links und fremde
Inhalte übernimmt Triple Skulls keine Verantwortung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Triple Skulls, (im folgenden
Triple Skulls genannt).
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen
zwischen Triple Skulls und ihren Kunden, auch dann, wenn Triple Skulls nicht
in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind - einschließlich Lieferzeit und Preisangaben - grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch
Triple Skulls.
Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig
von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung
ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind ebenfalls vom
Auftragsteller zu tragen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn
diese schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in EURO inkl.
der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. Vereinbarte Nebenleistungen und alle
von der Triple Skulls vereinbarungsgemäß verauslagten Kosten
gehen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Kunden.
Der Kunde trägt Fracht- und Versicherungskosten sowie Kosten für
Entsorgung, Um- und Verkaufsverpackung.
Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders angegeben, ohne jeden Abzug
ab Rechnungsstellung auf das angegebene Konto eingehend fällig.
Die Annahme oder Ablehnung von Schecks behält sich Triple Skulls ausdrücklich
vor.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt,
wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder
nicht bestritten ist.
§ 3 Liefer- und Leistungsfrist
Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Liefer- und Leistungstermine beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und
Leistungstermin oder einen neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren.
Wegen Liefer- oder Leistungsverzug kann der Kunde dann vom Vertrag zurücktreten
bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte
Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten ist
und eine dann gestellte, angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Die
Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche
und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen usw. verlängern, auch
wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um
die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung
und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird die Triple Skulls
von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die
Liefer- und Leistungsfrist oder wird Triple Skulls von der Liefer- und/oder
Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch
herleiten. Triple Skulls hat den Kunden von auftretenden Verzögerungen
unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 4 Gewährleistung bei Lieferung
Ist ein Liefergegenstand schadhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Triple Skulls
nach ihrer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Kunden, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Offensichtliche Mängel müssen Triple Skulls unverzüglich schriftlich
mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand,
in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch Triple Skulls bereitzuhalten. Auf Verlangen von
Triple Skulls hat der Kunde den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung
und einer Rechnungskopie an Triple Skulls zurückzusenden. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber Triple Skulls aus.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederholt nach angemessener
Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen,
dann wird
Triple Skulls eine Aufwandsgebühr für Handling und Tests erheben.
Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
Von Triple Skulls genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. T-Shirts, Pullover,Druck...)
beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich
nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst
zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet
ist.
§ 5 Ausschluss von Ansprüchen
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,
der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß,
unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln verursacht wurde.
Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs-
und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen und den Verlust
von Daten.
Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht
auf Dritte übertragbar.
Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht
übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln verursacht wurde.
Die Fertigung erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe
durch den Kunden. Schadensersatzansprüche Dritter bezüglich Inhalt
oder Gestaltung eines Objektes (z.B. Abmahnungen, behördliche Genehmigungen,...)
gehen grundsätzlich in vollem Umfang zu lasten des Auftraggebers / Kunden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, Triple Skulls aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Triple
Skulls das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde
darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum
Triple Skulls hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug
- ist Triple Skulls berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch Triple Skulls liegt - soweit das Abzahlungsgesetz Anwendung findet -
der Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Urheberrechte
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Dateien,
Skizzen, usw. sind durch Ihn auf die eventuelle Verletzung von Eigentums-
oder Urheberrechten Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzung durch
Triple Skulls erfolgt hierbei auf Verantwortung des Auftraggebers.
Angebote, Skizzen, Zeichnungen u.s.w. dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Triple Skulls behält sich die Eigentums- und Urheberrechte
vor. Werden Muster, Skizzen oder ähnliches vom Kunden verlangt oder einbehalten,
so sind die Kosten hierfür zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt
wurde.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Triple Skulls und dem Kunden
gilt deutsches Recht.
Der Sitz Triple Skulls ist Berlin. Berlin ist auch ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.