Maraike Schmidt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Triple Skulls, (im folgenden Triple Skulls genannt).
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Triple Skulls und ihren Kunden, auch dann, wenn Triple Skulls nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.

§ 1 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind - einschließlich Lieferzeit und Preisangaben - grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch Triple Skulls.
Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers. Die Kosten und Gebühren sind ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich in EURO inkl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. Vereinbarte Nebenleistungen und alle von der Triple Skulls vereinbarungsgemäß verauslagten Kosten gehen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt Fracht- und Versicherungskosten sowie Kosten für Entsorgung, Um- und Verkaufsverpackung.
Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders angegeben, ohne jeden Abzug ab Rechnungsstellung auf das angegebene Konto eingehend fällig.
Die Annahme oder Ablehnung von Schecks behält sich Triple Skulls ausdrücklich vor.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.

§ 3 Liefer- und Leistungsfrist
Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungstermine beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist gleichzeitig ein neuer Liefer- und Leistungstermin oder einen neue Liefer- und Leistungsfrist zu vereinbaren.
Wegen Liefer- oder Leistungsverzug kann der Kunde dann vom Vertrag zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Die Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen usw. verlängern, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird die Triple Skulls von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist oder wird Triple Skulls von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Triple Skulls hat den Kunden von auftretenden Verzögerungen unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 4 Gewährleistung bei Lieferung
Ist ein Liefergegenstand schadhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Triple Skulls nach ihrer Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Offensichtliche Mängel müssen Triple Skulls unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Triple Skulls bereitzuhalten. Auf Verlangen von
Triple Skulls hat der Kunde den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an Triple Skulls zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Triple Skulls aus.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederholt nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, dann wird
Triple Skulls eine Aufwandsgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
Von Triple Skulls genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. T-Shirts, Pullover,Druck...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.

§ 5 Ausschluss von Ansprüchen
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen und den Verlust von Daten.
Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Die Fertigung erfolgt nur nach schriftlicher oder mündlicher Freigabe durch den Kunden. Schadensersatzansprüche Dritter bezüglich Inhalt oder Gestaltung eines Objektes (z.B. Abmahnungen, behördliche Genehmigungen,...) gehen grundsätzlich in vollem Umfang zu lasten des Auftraggebers / Kunden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, Triple Skulls aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich Triple Skulls das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum Triple Skulls hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Triple Skulls berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Triple Skulls liegt - soweit das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Urheberrechte
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen wie Dateien, Skizzen, usw. sind durch Ihn auf die eventuelle Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzung durch
Triple Skulls erfolgt hierbei auf Verantwortung des Auftraggebers.
Angebote, Skizzen, Zeichnungen u.s.w. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Triple Skulls behält sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Werden Muster, Skizzen oder ähnliches vom Kunden verlangt oder einbehalten, so sind die Kosten hierfür zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Triple Skulls und dem Kunden gilt deutsches Recht.
Der Sitz Triple Skulls ist Berlin. Berlin ist auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.



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